© Rechtsanwalt Hofmann-Rascu
Allgemeines:
Die Berufsausübung des Arztes wird zunehmend zum Thema öffentlicher Betrachtung.
Die Massenmedien begegnen ihr mit ständiger Kritik.
Kein Wunder, dass sich das Verhältnis Patient und Arzt zu wandeln beginnt. Dies ist nicht zu
sehr an Vertrauensverlust messbar, sondern eher an dem zunehmenden Selbstbewusstsein der
Patienten. Ärzte, gleich ob im Krankenhaus tätig oder frei praktizierend, müssen sich als Folge
vermehrt auf berechtigte sowie unberechtigte Haftpflichtansprüche einstellen.
Umso mehr, da die Rechtsschutzversicherungen in breiten Bevölkerungskreisen bereits mit
großer Selbstverständlichkeit in Anspruch genommen werden.
Vielleicht ein Grund, warum in den letzten Jahren Arzt-Haftpflichtprozesse angestiegen sind.
Dies wird wiederum seinen Niederschlag in der Presse finden mit der Folge, dass sich der Kreis
schließt.
US-Ärzte reagieren auf die Flut von Schadensersatzprozessen mit übergroßer Vorsicht, sie
betreiben "Defensivmedizin". Die Folge ist eine Explosion der Behandlungskosten. Ein Teil der
Ursache dieser Entwicklung hat auch für Deutschland Gültigkeit:
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Krankheit wird immer weniger als Schicksal hingenommen:
Angesichts der Fortschritte der Medizin ist der Patient zunehmend geneigt, dem Arzt
schuldhaftes Versagen zu unterstellen, wo eine Therapie versagt.
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Erhebliche Schmerzensgelder, die den Patienten zugesprochen werden, wecken
Begehrlichkeiten.
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Die Schwächung des persönlichen Bandes zwischen Patient und Arzt senkt die Schwelle,
die den Patienten hindern könnte, gegen den Arzt gerichtlich vorzugehen. Eine Vielzahl
der angestrengten Verfahren wird von Patientenklägern nicht gewonnen und kann nicht
gewonnen werden, da nicht jede erfolglose und ggf. sogar fehlerhafte Therapie einen
Anspruch auslöst. Ein Problem ist die Beweislastverteilung.
Während Krankenhäuser und Ärzte in der Regel von hochspezialisierten "Fach"-Anwälten
beraten und vertreten werden, muss sich der Patientenkläger nicht selten mit einem Anwalt
begnügen, der vielleicht nicht ganz so spezialisiert ist auf diesem komplexen Fachgebiet.
Sie finden jedoch nicht so leicht einen zufriedenstellenden Anwalt, der Sie in der
hochspezialisierten Materie beraten kann. Aus diesem Grund ist es notwendig, Patienten, die in
Not geraten sind, über unsere Tätigkeit als Patientenanwälte zu informieren.
Seit über 10 Jahren arbeitet Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu erfolgreich ausschließlich für
Patienten. Er arbeitet bundesweit und ist vor sämtlichen Amts- / Land- und Oberlandesgerichten
vertretungsberechtigt.
Bevor Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu tätig wird, informiert er über die Kosten. Diese
Beratung ist kostenlos. Er arbeitet seit vielen Jahren mit versierten medizinischen Gutachtern
zusammen und kann auch deshalb deren Begutachtung vermitteln. Bevor jedoch
kostenträchtige Gutachten auf privater Ebene eingeholt werden, bedient sich Herr Rechtsnawalt
Hofmann-Rascu in der Regel des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und in
Einzelfällen auch der Schlichtungsstellen bei der jeweiligen Ärztekammern. Beides ist für den
Patienten kostenlos.