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Fachanwalt für Medizinrecht Herr Rechtsanwalt Christoph Hofmann-Rascu betreut vornehmlich Mandate aus den Bereichen Arzthaftung- und Medizinrecht. Demgemäß hat er sich als Fachanwalt für Medizinrecht qualifiziert. Sein Anliegen ist es, komplexe und oft emotionsüberlagerte medizinrechtliche Fragestellungen für den Mandanten zügig und interessengerecht zu lösen. Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu vertritt Sie zudem bei der Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich. Fachanwalt für Medizinrecht Diese Bezeichnung wurde Herrn Rechtsanwalt Hofmann-Rascu von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen. Erforderlich war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen: 1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere a) zivilrechtliche Haftung b) strafrechtliche Haftung 2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie Grundzüge der Pflegeversicherung 3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere a) Ärztliches Berufsrecht b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe 4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung 5. Vergütungsrecht der Heilberufe 6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht 7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts 8. Grundzüge des Apothekenrechts 9. Besonderheiten im Verfahrens- und Prozessrechts Weiter erforderlich zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Medizinrecht ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier erfordert § 5 Satz 1 FAO den Nachweis von 60 durch den Bewerber bearbeiteten Fälle, darunter mindestens 15 rechtsförmliche und 12 gerichtliche Verfahren.
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