Fachanwalt für MedizinrechtHerr Rechtsanwalt Christoph Hofmann-Rascu betreut vornehmlich Mandate aus den Bereichen Arzthaftung- und Medizinrecht. Demgemäß hat er sich als Fachanwalt für Medizinrecht qualifiziert.Sein Anliegen ist es, komplexe und oft emotionsüberlagerte medizinrechtliche Fragestellungen für den Mandanten zügig und interessengerecht zu lösen.Herr Rechtsanwalt Hofmann-Rascu vertritt Sie zudem bei der Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich.Fachanwalt für MedizinrechtDiese Bezeichnung wurde Herrn Rechtsanwalt Hofmann-Rascu von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen. Erforderlich war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere a) zivilrechtliche Haftungb) strafrechtliche Haftung2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie Grundzüge der Pflegeversicherung3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesonderea) Ärztliches Berufsrechtb) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung5. Vergütungsrecht der Heilberufe6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts8. Grundzüge des Apothekenrechts9. Besonderheiten im Verfahrens- und ProzessrechtsWeiter erforderlich zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Medizinrecht ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier erfordert § 5 Satz 1 FAO den Nachweis von 60 durch den Bewerber bearbeiteten Fälle, darunter mindestens 15 rechtsförmliche und 12 gerichtliche Verfahren.