© Rechtsanwalt Hofmann-Rascu
Medizinrecht
Unter Medizinrecht lässt sich die Summe derjenigen
Normen verstehen, die sich unmittelbar oder mittelbar
auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Dazu
gehören alle Regelungen, welche die Entwicklung,
Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und
Dienstleistungen sowie die Forschung in diesem
Bereich betreffen. Im Mittelpunkt steht das Recht der
gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der
Unfall- und der Rentenversicherung eine der drei
Zweige der Sozialversicherung. Sie hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der
Versicherten zu erhalten, herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen
wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammen.
Die Ärzte, die eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung haben, bilden eine
Kassenärztliche Vereinigung. Eine der für die Vertragsärzte wichtigsten Aufgaben der
kassenärztlichen Vereinigung ist die Honorarverteilung nach dem so genannten
Honorarverteilungsmaßstab.
Neben der traditionell geprägten Einzelpraxis besteht ein zunehmendes Bedürfnis, ambulante
ärztliche Leistungen auch in gemeinschaftlichen Zusammenwirken mehrerer Kollegen auszuüben
und darüber hinaus neue Kooperationsformen (Vertrags- und Gesellschaftsrecht) zu finden.
Das Berufsrecht der Heilberufe ist die Gesamtheit der Berufszugang und die Berufsausübung
regelnden Normen. Sie sind in der Bundesärzteordnung (BÄO) der Musterberufsverordnung in
vielen anderen bundes- und landesrechtlichen Regelung enthalten.
In Deutschland gibt es über 2000 Krankenhäuser, die jährlich über 16 Millionen Patienten
versorgen. Die Krankenhausbranche ist zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in der gesamten
Wirtschaft geworden. Zum Krankenhausrecht zählen die Bedarfsplanung, die Finanzierung und
das Chefarztrecht.
Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln, vor langer Zeit die Domäne der Apotheker, ist heute
durch das Arzneimittelrecht stark europarechtlich beeinflußt.
Der Apotheker betreibt zum einen ein Handelsgewerbe, zum anderen ist er Freiberufler, was
durch die persönliche Leistung der Apotheke und seiner eigenen Verantwortung hervorgehoben
wird.
Die erste Aufgabe des Apothekerberufes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Damit ist er als wichtiger Teil der Arzneimittelversorgung in das Arzneimittelgesetz und das Recht
der gesetzlichen Krankenversicherung eingebettet
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